Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ einer Genossenschaft. Alle Mitglieder können alle 5 Jahre einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern ihr Vertrauen aussprechen und sie als Vertreter berufen.
Die letzte Vertreterwahl fand in der ersten Jahreshälfte 2021 statt.
Die aktuelle Vertreterliste können Sie H I E R einsehen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung und Wahlordnung.
Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft wird von der Vertreterversammlung nach dem Mehrheitsprinzip gewählt. Turnusgemäß werden die Mitglieder des Aufsichtsrates alle 3 Jahre gewählt.
Unser derzeitiger Aufsichtsrat:
Gerhard Schröder (Vorsitzender)
Hans-Jürgen Albrecht (stellv. Vorsitzender, Leiter Prüfungsausschuss)
Hans-Heinrich Lewerenz
Peter Nitz (Leiter Bauausschuss)
Rainer Jasmund
Uwe Mathiszik
Der Aufsichtsrat ist nach §§ 9, 36–41 GenG ein zwingend vorgeschriebenes Überwachungsorgan einer Genossenschaft.