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DIE GREMIEN DER GENOSSENSCHAFT

DIE VERTRETERVERSAMMLUNG

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ einer Genossenschaft. Alle Mitglieder können alle 5 Jahre einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern ihr Vertrauen aussprechen und sie als Vertreter berufen.

Die letzte Vertreterwahl fand in der ersten Jahreshälfte 2021 statt.

Die aktuelle Vertreterliste können Sie H I E R einsehen.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung und Wahlordnung.

DER AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft wird von der Vertreterversammlung nach dem Mehrheitsprinzip gewählt. Turnusgemäß werden die Mitglieder des Aufsichtsrates alle 3 Jahre gewählt.

Unser derzeitiger Aufsichtsrat:

Gerhard Schröder (Vorsitzender)
Hans-Jürgen Albrecht (stellv. Vorsitzender, Leiter Prüfungsausschuss)
Hans-Heinrich Lewerenz
Peter Nitz (Leiter Bauausschuss)
Rainer Jasmund
Uwe Mathiszik

Der Aufsichtsrat ist nach  §§ 9, 36–41 GenG ein zwingend vorgeschriebenes Überwachungsorgan einer Genossenschaft.